AGBs
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3 Mündliche bzw. telefonische oder telegraphische Abmachungen werden, sobald sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits rechtsverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, für den Fall einer vereinbarten Voraus- bzw. Anzahlung jedoch nicht vor deren Eingang. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Bereitstellung mitgeteilt ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Leistungsstörungen
Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als 1 Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, haben wir das Recht, uns von dieser Lieferverpflichtung zu lösen. Auch der Vertragspartner ist insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Mängelhaftung
Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen müssen binnen 10 Tagen nach Annahme der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht und Stückzahl müssen bei Abnahme der Ware geltend gemacht werden. Abweichungen bei Menge, Gewicht und Stückzahl von bis zu 3 % können nicht beanstandet werden. Der Käufer verpflichtet sich, geeignete Eignungsprüfungen bezüglich der von uns gelieferten Ware durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Hierbei sind die Anforderungen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagementsystems (derzeit DIN EN ISO 9001:2000) zugrunde zu legen. Beanstandete Ware können wir vor endgültiger Entscheidung besichtigen, untersuchen und prüfen lassen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung auf Schadensersatz für Schäden jeglicher Art, auch für Folgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen zum Haftungsausschluss gemäß § 444 BGB bleiben unberührt. Sofern bzw. soweit der Haftungsausschluss unwirksam sein sollte und kein Fall des § 444 BGB vorliegt, wird die Haftung in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des gelieferten Warenwerts.
4. Verwendungszweck
Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Vertragspartner beabsichtigten, aber nicht
vertragsgegenständlichen Verwendungszweck wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Gebrauchsanweisungen oder Empfehlungen werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie stellen jedoch keine Zusicherungen dar. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
5. Versandkosten
Der Versand erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, auf Kosten des Empfängers. Er erfolgt auf Gefahr des Empfängers auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
6. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich nur schriftliche, anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Skontoabzug bei neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch unbezahlt sind.
7. Sicherheitsleistung
Wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aus denen wir eine fehlende oder zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners schließen können, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die im Vertrag vereinbarten Bedingungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in diesem Fall nicht nach, können wir vom betreffenden Vertrag und anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
8. Zahlung
Zahlung hat ausschließlich an uns oder auf das in unserer Rechnung erwähnte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung besteht für den Vertragspartner nur, sofern die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht wird im kaufmännischen Rechtsverkehr ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Vergütungsbetrages und aller sonstigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner zustehen, unser Eigentum. Bei Zahlung mittels Scheck oder Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Gutschrift bzw. Einlösung. Die Annahme eines Wechsels – die grundsätzlich einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung bedarf – setzt dessen Diskontfähigkeit voraus. Wir haften nicht für die Folgen einer nicht rechtzeitigen Vorlage oder eines nicht rechtzeitigen Protestes. Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, wird ein von ihm übergebener Scheck nicht eingelöst oder geht ein von uns angenommener Wechsel des Vertragspartners zu Protest oder wird der Vertragspartner zahlungsunfähig, werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Ihm von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, noch nicht oder nicht vollständig bezahlte Ware ist an uns herauszugeben. Darüber hinaus bleiben uns Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Verfügungen über von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes, insbesondere Sicherungsübereignungen, Verpfändungen o.ä. sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Vertragspartner hat uns Pfändungen oder Beschlagnahmen der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen und uns alle Informationen zu verschaffen, die es uns ermöglichen, unsere Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Waren durchzusetzen. Gleichwohl ist der Vertragspartner selbst verpflichtet, unsere Rechte an unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen bestmöglich zu wahren.
Die Anerkennung eines Saldos berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
11. Sonstiges – Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Soweit eine Schriftform vorgesehen ist, kann dieses Schriftformerfordernis nur schriftlich abbedungen werden.